Ratgeber

Spielplätze und Spielgeräte - was ist zu beachten?

Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste – Spielgeräte gehören zum Freiraum. Auf was muss ich achten, beim Bau einer Spielplatzanlage?

Zuerst zu den Fakten: Spielgeräte, wie sie oft im Garten von Einfamilienhäusern zu sehen sind, stellen rechtlich gesehen Spielzeug dar. Sie unterstehen der Spielzeugverordnung. Die sicherheits-technischen Anforderungen an öffentlich zugängliche Spielplätze bzw. dort vorhandene Spielgeräte sind weitgehend in zwei Verordnungen definiert: SN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ und SN EN 1177 „Stossdämpfende Spielplatzböden“.

Das Einhalten der einschlägigen technischen Normen wird daher dringend empfohlen. Wichtige Punkte sind unteranderem

  • Nachweis, dass die Geräte mit der aktuell gültigen SN EN 1176 übereinstimmen
  • Geforderter Mindestraum
  • Anforderungen an den Boden einschliesslich der freien Fallhöhe
  • Einzelheiten zu den Fundamenten und alle spezifischen Angaben hinsichtlich deren Zugänglichkeit während der Inspektion und Wartung

Wir helfen Ihnen mit einer vorausschauenden Planung und fachgerechten Bauausführung den Spielplatz optimal zu gestalten. Zudem ist eine regelmässige Wartung die beste Voraussetzung, um Risiken zu minimieren und für eine lange Lebensdauer der Spielgeräte und Spielplatzböden.

Brauchen Sie Unterstützung beim Bau Ihres Spielplatzes?

Wir beraten Sie gerne.

Spielplätze und Spielgeräte - was ist zu beachten?