Ratgeber

Welche Normen gibt es für Fallschutzbeläge

Überall dort, wo Kinder spielen und klettern, insbesondere auf Schulhöfen, Spielplätzen und Sportanlagen ist ein Fallschutzbelag ein wichtiger Schutz und Helfer. Er sollte sich für Fallhöhen bis zu 3 Metern eignen, wasserdurchlässig und gleichzeitig rutschhemmend sein. Ausserdem sollte er den geltenden Normen entsprechen.

Technische Normen sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber sie können im Falle eines Unfalls im Rahmen von Schadenersatzforderungen oder in Strafrechtsverfahren als Massstab für die einzuhaltende Sorgfalt und den Stand der Technik herangezogen werden.

Für Fallschutzbeläge gelten die Sicherheitsnormen SN EN 1177 «Stossdämpfende Spielplatzböden». SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regeln insgesamt die Gestaltung solcher Kinderspielplätze. Sie werden durch SN EN 71 «Sicherheit von Spielzeug» konkretisiert. Dabei hängt es von der kantonalen Baugesetzgebung ab, ob ein Spielplatz bei Mehrfamilienhäusern als öffentlich zugänglich gilt.

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